Egal, wie wir sind,
wir sind alle gleich

Vor dreissig Jahren

Im Jahr 1989 hat die UNO die Kinderrechtskonvention (KRK) verabschiedet. Die Schweiz hat die KRK im Jahr 1997 ratifiziert. Seither ist sie verpflichtet, die Umsetzung der Kinderrechte zu garantieren.

Die Menschenrechte gelten ohne Einschränkung für Kinder und Erwachsene. Damit sind Kinder und Erwachsene gleich. Aber sie sind auch verschieden. Sie haben gleiche Rechte, aber nicht gleiche Verantwortlichkeit. Weil Kinder noch in Entwicklung sind, brauchen sie besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere, kindgerechte Beteiligungsformen. Für eine gesunde Entwicklung sind sie auf Erwachsene angewiesen, die Verantwortung dafür übernehmen, dass die Kinder zu ihrem Recht kommen.

Als „Kinder“ werden in der UN-Kinderrechtskonvention alle Personen unter 18 Jahren verstanden. Genau genommen handelt es sich also um Kinder- und Jugendrechte.


Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung 

Recht auf Schutz vor Misshandlung, Ausbeutung und Verfolgung 

Recht auf Schutz vor Misshandlung, Ausbeutung und Verfolgung 

Recht auf Bildung und Ausbildung 

Recht auf Bildung und Ausbildung 

Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit 

Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit 

Schutz, Förderung, Beteiligung

Die Kinderrechte werden in Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte (Partizipationsrechte) unterteilt. Mit Ausnahme des Rechtes auf Würde, sind die Kinderrechte keine absoluten Rechte. Das bedeutet, dass es immer zwischen den Rechten zu balancieren gilt bzw. ein enger Zusammenhang besteht (Beispiel Recht auf Schutz vor Gewalt, Recht bei Eltern zu leben).

Den Kinderrechten liegen vier Prinzipien zugrunde:

  • Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art. 2)
  • Vorrang des Kindeswohls (Art. 3)
  • Sicherung von Entwicklungschancen (Art. 6)
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Art. 12)


Der Vorrang des Kindeswohls ist das Grundprinzip der gesamten Kinderrechtskonvention:
Artikel 3, Absatz 1: „Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes („best interests of the child“) ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

54 Artikel

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert die Rechte der Kinder in 54 Artikeln. Einige Beispiele:

  • Kinder haben das Recht auf die bestmögliche Entwicklung.
  • Kinder haben das Recht, dass ihre Privatsphäre und ihre Würde geachtet werden.
  • Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit.
  • Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.


Die 10 wichtigsten Kinderrechte (PDF)

Allein die Existenz der Kinderrechtskonvention auf dem Papier bedeutet noch keine Umsetzung von Kinderrechten im Alltag. Die KRK besteht aus allgemeinen Grundsätzen, die weltweit gelten, gibt jedoch keine Antwort darauf, wie diese im alltäglichen Miteinander konkret umgesetzt werden können.

Um die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention mit Leben zu füllen und diese auch lebendig in den Alltag zu bringen, brauchen wir in erster Linie die Unterstützung und Sichtweise von Kindern und Jugendlichen, als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt.

Kinderrechte im Lehrplan

Die Kinderrechte sind auch im Lehrplan Volksschule Thurgau verankert. Für den zweiten Zyklus wird im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) im Thema " Gemeinschaft und Gesellschaft - Zusammenleben gestalten und sich engagieren" unter anderen folgende politische Handlungskompetenz formuliert: "Die Schülerinnen und Schüler können eigene Anliegen einbringen sowie politische Prozesse erkennen" (NMG.10.5). Das Lernziel lautet:

  • "Die Schülerinnen und Schüler können Rechte und Pflichten von Individuen in unserer Gesellschaft nennen (verbindliche Inhalte: Schulpflicht, Kinderrechte)". (NMG.10.5.e)
Recht auf Gleichbehandlung 

Recht auf Gleichbehandlung 

Recht auf Wohlergehen und elterliche Fürsorge 

Recht auf Wohlergehen und elterliche Fürsorge 

Recht auf Gesundheit, soziale Sicherheit und einen guten Lebensstandard

Recht auf Gesundheit, soziale Sicherheit und einen guten Lebensstandard

Psychische Gesundheit und Kinderrechte

Das Kindheitsbild, das sich hinter der Idee der UN-Kinderrechtskonvention verbirgt, bedeutet einen grundlegenden Perspektivenwechsel im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, denn sie werden von Geburt an als kompetent und beteiligungsfähig angesehen.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Kinder werden von früh auf dazu befähigt, zu sagen was sie denken und ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu spüren und zu äussern.
  • Sie lernen Erwachsene als Vertrauenspersonen kennen, die sie ernst nehmen und sich verantwortlich fühlen, wenn einem Kind Unrecht geschieht.
  • Mädchen und Jungen werden an ihrem eigenen Schutz beteiligt und sie werden einbezogen, wenn es um Überlegungen geht, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern.
  • Kinder und Jugendliche, die in ihrem Lebensumfeld Mitsprache erfahren und deren Mitsprache auch Wirkung zeigt, müssen nicht mit Gewalt durchsetzen, was sie wollen oder Gewalt als Kommunikationsmittel für Bedürfnisse und Notlagen nutzen.
  • Mädchen und Jungen, die sich erfolgreich engagieren und beteiligen, lernen, dass sie selbst etwas verändern können, sie lernen etwas über die eigenen Grenzen und die Grenzen anderer.
  • Kinder und Jugendliche, die gelernt haben, auch Kritik und Veränderungswünsche an Erwachsene heranzutragen, können sehr wahrscheinlich auch leichter Hilfe und Unterstützung holen, wenn ihnen Unrecht geschieht, wenn sie z.B. von ihren Eltern geschlagen oder vernachlässigt werden.
  • Und weiteres mehr…

Dies bedeutet hinsichtlich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen:

  • Das Einhalten der Kinderrechte unterstützt die Lebenskompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Es werden beispielsweise effektive Kommunikationsfertigkeiten, Selbstwahrnehmung, Gefühlsbewältigung und kritisches Denken gefördert.
  • In der Auseinandersetzung mit den Kinderrechten wird deutlich, wie bedeutsam verlässliche Bezugspersonen und ein förderliches Lebensumfeld sind.
  • Die Selbstwirksamkeit kann durch echte Partizipation von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.


Wenn Kinder alle festgehaltenen Rechte geniessen, dann spricht man vom Überbegriff «Kindeswohl». Sich am Kindeswohl zu orientieren, bedeutet unter anderem, die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und darauf zu reagieren. Die Grundbedürfnisse von Kinder können folgendermassen beschrieben werden:

  • Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen
  • Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit
  • Das Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen
  • Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen
  • Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen
  • Das Bedürfnis nach stabilen und unterstützenden Gemeinschaften
  • Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit



Recht auf einen Namen, eigene Gedanken und einen eigenen Glauben 

Recht auf einen Namen, eigene Gedanken und einen eigenen Glauben 

Recht auf passende Unterstützung bei Behinderung 

Recht auf passende Unterstützung bei Behinderung 

Kinderrechte-Memo

Pro Juventute Schaffhausen-Thurgau hat zum 30-jährigen Jubiläum der Kinderrechtskonvention ein Kinderrechte-Memo (mit Wimmelbild) entwickelt.

Information und Bestellung


Auswahl an Büchern

Bilderbücher

  • "Jetzt bestimme ich!" von Juli Zeh und Dunja Schnabel (2015)
  • "Ich bin ein Kind und ich habe Rechte" von Alain Serres und Aurelia Fronty (2013, NordSüd-Verlag)


Infobücher für Kinder / Jugendliche

  • "Justine und die Kinderrechte" von Antje Szillat (2011)
  • "Ich so du so" von Labor Ateliergemeinschaft (2017)
  • "Das sind deine Rechte! Das Kinderrechte-Buch" von Anke M. Leitzgen (2017)
  • "Die Bademattenrepublik: Anleitung zum Aufbau einer eigenen Demokratie" von Wyatt, Valerie, Buck, Petra (Übers.), Fredrich, Volker (Illustr.) (2014)


Sachbücher

  • "Kinder haben Rechte! Kinderrechte kennen – umsetzen –wahren" von Jörg Maywald (2012)
  • "Kinderrechte (Themenkarten) – Themenkarten für Teamarbeit, Elternabende, Seminare" von Jörg Maywald (2017)
  • "Die 50 besten Spiele zu den Kinderrechten" (4 bis 10 Jahre) von Rosmarie Portmann (2010)
  • Praxis-Buch Kinderrechte. Eine Werkstatt für Kinder von 8 bis 12 Jahren von Rosmarie Portmann (2010)


Listen

Medienliste der SIKJM zur Erzählnacht 2018: Wir haben auch Rechte!

Bücher zum Thema Kinderrechte auf Spanisch

Bücher zum Thema Kinderrechte auf Italienisch

Bücher zum Thema Kinderrechte auf Portugiesisch

Unterrichtsmaterialien

Es gibt eine Vielzahl von Unterrichtsmaterialien zum Thema Kinderrechte.
Ein kleine Auswahl:

Weiterführende Informationen

Die Fachstelle für Kinder-, Jugend- und Familienfragen hat Informationen und Materialien zu den Kinderrechten zusammengetragen: Unterlagen zur Kinderrechten

In der Schweiz gibt es mehrere Organisationen, die sich schon lange für die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. Zum Beispiel:

Pro Juventute

  • In sechs Beiträgen werden in den Elternbriefen die Grundlagen der Kinderrechte, sowie spezifische Umsetzungsmöglichkeiten durch praxisnahe Beispiele verständlich erklärt.


Netzwerk Kinderrechte Schweiz

  • Kindergerechtigkeitscheck
  • Schattenbericht


Weitere Organisationen und Webseiten